Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TalkServ GmbH, Thalenhorststr. 15a, 28307 Bremen
(nachfolgend TALKSERV genannt)
§1
Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen
müssen schriftlich vereinbart werden.
§2
Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Soweit in unseren Angeboten nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit
zugesichert wird, sind unsere Angebote unverbindlich und geben lediglich
Vorschläge basierend auf den Bedingungen der Anbeiter/Hersteller wieder.
TALKSERV garantiert nicht, dass die Bedingungen der Anbieter/Hersteller
über das Angebotsdatum hinaus Gültigkeit behalten.
(2) Bestellungen durch den Kunden gelten nur dann als verbindlich, wenn sie
in Schriftform erfolgen (Papier, Fax oder E-Mail).
(3) An Angebotsunterlagen, Lösungsvorschlägen, Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Eine Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§3
Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes bestätigt wird, gelten unsere Preise "ab Werk".
Versand- und Frachtkosten werden zusätzlich berechnet.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern nichts anderes bestätigt wird, ist der Kaufpreis einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn in der
Bestellung des Kunden abweichende Zahlungsbedingungen genannt werden
und wir diesen nicht widersprochen haben.
(4) Fälligkeitszinsen und Verzugszinsen gelten in Höhe von 4 Prozentpunkten
über dem Basiszinsatz gemäß § 1 Abs. 1 und 2 DÜG, mindestens jedoch in
Höhe von 8% als vereinbart. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§4
Lieferzeit
(1) Ein Lieferverzug tritt ein, wenn wir 4 Wochen nach dem
voraussichtlichen Liefertermin nicht geliefert haben. Eine in der Bestellung
des Kunden genannte Lieferfrist gilt nur, wenn wir dieser explizit
zugestimmt haben.
(2) Geraten wir in Lieferverzug, weil einzelne oder alle Produkte einer
Bestellung auf dem deutschen Markt nicht verfügbar sind und der Kunde die
von uns ersatzweise angebotenen Produkte ablehnt, können wir vom Vertrag
zurücktreten.
(3) Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§5
Haftung
Wir haften:
- in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und eigenem groben Verschulden eines
leitenden Angestelltem und
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen.
- der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des
vertragstypisch vorhersehbaren Schadens und für Sach- und
Personenschäden beschränkt auf die Deckungssumme unserer
Haftpflichtversicherung; wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick
in unsere Police zu gewähren. Weitergehende Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit,
positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei der
Vertragshandlung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit z.B. nach Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§6
Gefahrenübergang
(1) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt wird, geht
die Gefahr auf den Käufer über:
- bei Versand mit der Übergabe an den Spediteur.
- bei Lieferung durch unsere Erfüllungsgehilfen mit der Übergabe an den
Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung versichern; die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(3) Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von
Ersatzteillieferungen oder nach Durchführungen von Nachbesserungen bzw.
Reparaturen durch uns.
§7
Sachmängel
(1) Die Rechte des Kunden aus Sachmängeln setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(3) Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-
, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
(4) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.
(5) Gemäß §438 BGB verjähren Ansprüche aus Sachmängeln nach 2 Jahren. Wird
ein Sachmangel innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang,
gerügt, so gilt gemäß §476 BGB die Vermutung, dass der Sachmangel bereits bei
der Übergabe existierte. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
Werden längere Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantien gemäß §443 BGB
vereinbart und wird aufgrund dieser Garantien ein Sachmangel gerügt, so gilt
während der Laufzeit dieser Garantien die Vermutung, dass der Sachmangel
bereits bei der Übergabe existierte. Die Regelungen des §7 Absätze 3 und 4
werden ersetzt durch die Regelungen der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie.
(6) Für Softwarelieferungen gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen des
Softwareherstellers.
(7) Rechte aus Sachmängeln an nicht von uns hergestellter Software sind
ausgeschlossen. Insbesondere die Installation und Einrichtung von Software
unterliegt nicht der Gewährleistung.
§8
Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Kaufsache durch uns
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt. Für die im Zusammenhang mit der Lieferung,
Installation und Rücknahme entstandenen Aufwendungen und Wertminderungen
steht uns ein Schadensersatz in Höhe von 25% der Auftragssumme zu.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet
der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Solange die Kaufsache, aufgrund dieses Eigentumsvorbehalts, unser Eigentum
ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Kaufsache weiterzuverkaufen.
Ausgenommen wir haben einem Weiterverkauf schriftlich zu gestimmt.
(4) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§9
Ausfuhrgenehmigung
(1) Sofern die von uns gelieferten Waren den Ausfuhrbestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen, ist eine Wiederausfuhr aus der
Bundesrepublik Deutschland nur mit Zustimmung des Bundesamtes für
gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich.
(2) Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen
bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware.
§10
Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir
sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
§11
Höhere Gewalt
Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z. B. Verlust der Kaufsache durch
Diebstahl oder Unfall, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Krieg, Unruhen,
Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder
Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche
Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt
werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der
Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit. Die Parteien werden sich über Fälle
höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.
§12
Sonstiges
Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden
und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar
unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im
Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame
Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst
nahekommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.