Allgemeine Geschäftsbedingungen der TalkServ GmbH, Thalenhorststr. 15a, 28307 Bremen (nachfolgend TALKSERV genannt) §1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (2) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. §2 Angebot - Angebotsunterlagen (1) Soweit in unseren Angeboten nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit zugesichert wird, sind unsere Angebote unverbindlich und geben lediglich Vorschläge basierend auf den Bedingungen der Anbeiter/Hersteller wieder. TALKSERV garantiert nicht, dass die Bedingungen der Anbieter/Hersteller über das Angebotsdatum hinaus Gültigkeit behalten. (2) Bestellungen durch den Kunden gelten nur dann als verbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgen (Papier, Fax oder E-Mail). (3) An Angebotsunterlagen, Lösungsvorschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. §3 Preise - Zahlungsbedingungen (1) Sofern nichts anderes bestätigt wird, gelten unsere Preise "ab Werk". Versand- und Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Sofern nichts anderes bestätigt wird, ist der Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn in der Bestellung des Kunden abweichende Zahlungsbedingungen genannt werden und wir diesen nicht widersprochen haben. (4) Fälligkeitszinsen und Verzugszinsen gelten in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz gemäß § 1 Abs. 1 und 2 DÜG, mindestens jedoch in Höhe von 8% als vereinbart. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. §4 Lieferzeit (1) Ein Lieferverzug tritt ein, wenn wir 4 Wochen nach dem voraussichtlichen Liefertermin nicht geliefert haben. Eine in der Bestellung des Kunden genannte Lieferfrist gilt nur, wenn wir dieser explizit zugestimmt haben. (2) Geraten wir in Lieferverzug, weil einzelne oder alle Produkte einer Bestellung auf dem deutschen Markt nicht verfügbar sind und der Kunde die von uns ersatzweise angebotenen Produkte ablehnt, können wir vom Vertrag zurücktreten. (3) Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. §5 Haftung Wir haften: - in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und eigenem groben Verschulden eines leitenden Angestelltem und - außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. - der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens und für Sach- und Personenschäden beschränkt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung; wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei der Vertragshandlung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. §6 Gefahrenübergang (1) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt wird, geht die Gefahr auf den Käufer über: - bei Versand mit der Übergabe an den Spediteur. - bei Lieferung durch unsere Erfüllungsgehilfen mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen. (2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern; die anfallenden Kosten trägt der Kunde. (3) Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzteillieferungen oder nach Durchführungen von Nachbesserungen bzw. Reparaturen durch uns. §7 Sachmängel (1) Die Rechte des Kunden aus Sachmängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(3) Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg- , Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (4) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. (5) Gemäß §438 BGB verjähren Ansprüche aus Sachmängeln nach 2 Jahren. Wird ein Sachmangel innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang, gerügt, so gilt gemäß §476 BGB die Vermutung, dass der Sachmangel bereits bei der Übergabe existierte. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Werden längere Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantien gemäß §443 BGB vereinbart und wird aufgrund dieser Garantien ein Sachmangel gerügt, so gilt während der Laufzeit dieser Garantien die Vermutung, dass der Sachmangel bereits bei der Übergabe existierte. Die Regelungen des §7 Absätze 3 und 4 werden ersetzt durch die Regelungen der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie. (6) Für Softwarelieferungen gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers. (7) Rechte aus Sachmängeln an nicht von uns hergestellter Software sind ausgeschlossen. Insbesondere die Installation und Einrichtung von Software unterliegt nicht der Gewährleistung. §8 Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Für die im Zusammenhang mit der Lieferung, Installation und Rücknahme entstandenen Aufwendungen und Wertminderungen steht uns ein Schadensersatz in Höhe von 25% der Auftragssumme zu. (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (3) Solange die Kaufsache, aufgrund dieses Eigentumsvorbehalts, unser Eigentum ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Kaufsache weiterzuverkaufen. Ausgenommen wir haben einem Weiterverkauf schriftlich zu gestimmt. (4) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. §9 Ausfuhrgenehmigung (1) Sofern die von uns gelieferten Waren den Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, ist eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich. (2) Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware. §10 Gerichtsstand - Erfüllungsort (1) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. §11 Höhere Gewalt Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z. B. Verlust der Kaufsache durch Diebstahl oder Unfall, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Krieg, Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit. Die Parteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten. §12 Sonstiges Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.